Sommerpraktikum
|
·
gilt als Möglichkeit, Erfahrungen zu
sammeln;
·
Arbeitsleistung steht im Hintergrund;
· muss durch das Arbeitsamt genehmigt werden;
· Mindestdauer 2 Wochen;
· Höchstdauer 3 Monate (Oberschüler, Berufsschüler) bzw. 6 Monate
(Universitätsstudenten).
|
·Haftpflichtversicherung
· Höchstzahl:
0 – 5 Mitarbeiter
1 Praktikant
6 – 19 Mitarbeiter
2 Praktikanten
ab 20 Mitarbeiter
10 % der Mitarbeiter
|
der Jugendliche
·
muss eine Schule/Universität besuchen oder
diese vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben;
·
muss mindestens 15 Jahre alt sein;
·
darf in der Vergangenheit kein Arbeitsverhältnis
im selben Sektor aufweisen sowie nicht bereits mehr als 10 Monate ein
Praktikum jeglicher Art absolviert haben.
|
die Höhe der Entlohnung kann selbst bestimmt werden.
der Richtwert liegt bei monatlich 600 € netto.
|
ca. 610 €
|
PrestO
|
· max. 5.000 € netto/Jahr pro Unternehmen;
· max. 2.500 €
netto/Jahr pro Person.
|
nur für Betriebe mit maximal 5 (bzw. 8 im Tourismus) unbefristeten
Arbeitnehmern erlaubt.
|
· max. 5.000 €
netto/Jahr insgesamt;
· max. 2.500 €
netto/Jahr pro Auftraggeber (= maximal 280 h) ;
· der Jugendliche muss mindestens 16 Jahre alt sein.
|
pro Tag müssen mind. 4 h zu je 9€ netto
entlohnt werden
|
ca. 2.100 €
|
Ferial -
vertrag
|
·
von Juni bis Oktober möglich;
·
Mindestdauer 6 Wochen;
·
Höchstdauer 14 Wochen.
|
·
nur für Hotellerie und Gastgewerbe;
·
nur für Mitglieder des HGV.
|
der Jugendliche
·
muss eine fachspezifische Schule besuchen
(z.B. Hotelfachschule);
·
muss mindestens 16 Jahre alt sein.
|
je nach besuchter Klasse wird 55 % bis 85 %
des Lohnes eines qualifizierten Arbeiters vergütet
|
zwischen 1.300 € und 2.200 €
|