Wird ein Arbeitnehmer beschäftig, ist es – vor allem bei jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag – besonders wichtig, diesen während der Probezeit genau zu prüfen und die Entscheidung über das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses zu treffen, denn:
- während der Probezeit (die Dauer ist im Kollektivvertrag festgelegt) kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Begründung beendet werden.
- nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nur mehr unter Angabe von triftigen Gründen beendet werden.