Ab Juli jeden Jahres müssen die Ansuchen um Familiengeld neu vorgelegt werden. Für die Berechnung der neuen Werte wird jeweils das Einkommen des Vorjahrs herangezogen.
NEU AB 2019: Die Ansuchen für Familiengeld können nicht mehr wie bisher beim Arbeitgeber in Papierform abgegeben werden, sondern müssen in elektronischer Form an das NISF versendet werden.
Das Abfassen der Anträge und deren Versendung müssen daher durch ein Patronat erfolgen.