Am 22.03.2019 wurde das neue Landesabkommen für den Tourismussektor in der Provinz Bozen unterzeichnet. Anbei die wichtigsten Neuerungen:
- Lohnerhöhungen: das provinziale Lohnelement wird von 50 € auf 100 € brutto erhöht. Die Erhöhung erfolgt in 3 Raten (20 € ab Mai 2019, weitere 15 € ab Mai 2020 und die verbleibenden 15 € ab Mai 2021).
- Pensionsfonds: ab April 2019 erhöht sich der Beitrag an den Laborfonds zu Lasten des Unternehmens von 0,55 % auf 1,55 %.
- Sanitätsfonds: innerhalb Juni 2019 soll ein provinzialer Sanitätsfonds gegründet werden, in den alle Arbeitnehmer verpflichtend und rückwirkend ab Januar 2019 einzuschreiben sind.
- Vorzugsrecht: zusätzlich zum bereits geregelten Vorzugsrecht gilt im Tourismus in der Provinz Bozen testweise bis 31.12.2021 folgende Regelung: Arbeitnehmer, welche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für 315 Kalendertage beschäftigt sind, haben das Recht auf unbefristete Einstellung. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 6 Monaten ab Erreichen der Voraussetzung einen schriftlichen Antrag an das Unternehmen stellen.
- Kündigungsfrist: die Kündigungsfrist für befristete Arbeitsverhältnisse wurde von 25 Kalendertagen auf 20 Kalendertage reduziert.
- Limit für befristete Verträge in Jahresbetrieben: aufgrund der besonderen saisonalen Situation in Südtirol wurden die Limits für befristete Arbeitsverträge in Jahresbetrieben gelockert:
Jahresbetriebe MIT
Schließung von mind.
50 Kalendertagen pro
Jahr |
Befristete Verträge können bis zu einer Dauer von 315 Tagen im Kalenderjahr abgeschlossen werden.
Es gilt KEIN Höchstmaß für befristete Verträge.
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Jahresbetriebe OHNE
Schließung von mind. 50 Kalendertagen pro Jahr |
Befristete Verträge können bis zu einer Dauer von 315 Tagen im Kalenderjahr abgeschlossen werden.
Höchstmaß für befristete Verträge: 40 % der unbefristet Beschäftigten.
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