Frage: Innerhalb wann muss der Vordruck an die Arbeitnehmer ausgehändigt werden?
Antwort: Die einheitliche Bescheinigung CU, welche alle steuerpflichtigen und versicherungsrechtlichen Daten der Arbeitnehmer, Projektarbeiter und Gesellschafter enthält, muss jährlich von allen Unternehmen, Freiberuflern und gewerbliche Körperschaften elektronisch an die Einnahmenagentur übermittelt werden. Dies haben wir bereits für Sie erledigt.
Zudem muss eine Ausfertigung dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Der dafür vorgesehene Termin ist der 31. März, welcher heuer auf den 01. April 2019 verschoben wurde.
Frage: Wie erfolgt die Aushändigung an die Arbeitnehmer und die Aufbewahrung im Unternehmen?
Antwort: Bitte prüfen Sie, welche Kriterien zutreffen (Spalte links) und organisieren Sie die Aushändigung der Vordrucke CU laut Beschreibung rechts:
Lohnstreifen | Vorgehensweise für die Aushändigung und Aufbewahrung der Vordrucke CU innerhalb 01. April 2019 |
Werden von uns per E-Mail an die Arbeitnehmer gesendet | Aushändigung: Der Vordruck mit integrierter Unterschrift des gesetzlichen Vertreters wird von uns an jeden Arbeitnehmer per E-Mail zugesandt, es ist somit bereits alles erledigt. Aufbewahrung: Die Sammeldatei aller CUs wird Ihnen zugesandt. Die elektronische Aufbewahrung der CU ist laut aktuellen Bestimmungen ausreichend. Sie können aber auch weiterhin die ausgedruckten CU in der Mappe der Lohnabrechnung (unter Punkt 4 Jahreserklärungen) ablegen. |
Werden NICHT von uns per E-Mail an die Arbeitnehmer gesendet |
Die Sammeldatei aller CUs wird Ihnen von uns zugesandt.
Aufbewahrung: Die elektronische Aufbewahrung der CU, inklusive der vollständig unterschriebenen Liste, ist laut aktuellen Bestimmungen ausreichend. Sie können aber auch weiterhin die ausgedruckten CU in der Mappe der Lohnabrechnung (unter Punkt 4 Jahreserklärungen) ablegen. |
Frage: Kann mittels CU auch die Entscheidung über die Zuweisung der Promille erfolgen?
Antwort: Ja, dies kann über ein zusätzliches Dokument erfolgen. Sollten sie dieses benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.