Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen Lohnaufschläge vor. Anbei die am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten mit den zu entrichtenden Aufschlägen:
Tätigkeit |
Aufschlag |
Arbeiten bei Regen oder Schnee von mehr als einer halben Stunde |
4 % |
Arbeiten mit pneumatischen Presslufthämmern oder Abbruchhämmern |
5 % |