Bau – Lohnaufschläge für „erschwerte Arbeitsbedingungen“ • 2019

21.03.2019

Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen Lohnaufschläge vor. Anbei die am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten mit den zu entrichtenden Aufschlägen:

Tätigkeit

Aufschlag

Arbeiten bei Regen oder Schnee von mehr als einer halben Stunde

4 %

Arbeiten mit pneumatischen Presslufthämmern oder Abbruchhämmern

5 %


Sollten Ihre Arbeitnehmer die beschriebenen Tätigkeiten durchführen, ist dies bitte in den Anmerkungen der Anwesenheitsliste zu vermerken, sodass die entsprechenden Aufschläge im Lohnstreifen berücksichtigt werden können.
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