Seit Juli 2018 darf die Entlohnung der Mitarbeiter ausschließlich mittels Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist nicht mehr gestattet.
ACHTUNG: Von dieser Regelung sind auch Lohnvorauszahlungen betroffen!
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes sind folgende Strafen vorgesehen:
- Nettolohn bis zu 3.000 €: Strafen zwischen 1.000 € und 5.000 €
- Nettolohn über 3.000 €: Strafen zwischen 3.000 € und 50.000 €