Pkws mit ausländischen Kennzeichen • 2019

25.02.2019

Laut italienischer Straßenverkehrsordnung ist es Personen, die seit mehr als 60 Tagen in Italien ansässig sind, nicht mehr gestattet, Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen zu lenken.

Es sind einige Ausnahmen vorgesehen, u.a. auch für Mitarbeiter und Verwalter italienischer Tochtergesellschaften. Um Strafen und eine Beschlagnahme der Fahrzeuge zu vermeiden, ist allerdings eine umfangreiche Dokumentation notwendig.

Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung. Generell empfehlen wir, zumindest mittelfristig von der Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen Abstand zu nehmen.

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