Die Beitragssätze der getrennten Pensionsverwaltung des Nisf/Inps sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben und können aus folgender Übersicht entnommen werden:
In getrennte Pensionsverwaltung eingetragene Person |
Beitragssatz 2019 |
Rentner und anderweitig rentenversichert |
24 % |
Weder Rentner noch anderweitig rentenversichert |
Freiberufler ohne eigene Rentenkasse |
25,72 % |
- Verwalter öffentlicher Körperschaften
- Gelegentliche freiberufliche Mitarbeiter
- Tür zu Tür Verkäufer
- Stille Teilhaber
|
33,72 % |
- Verwalter von Gesellschaften, Körperschaften oder Vereinen
- Koordinierte und fortdauernde Mitarbeiter
|
34,23 % |
Für alle der oben genannten Kategorien gilt 2019 eine
Einkommensobergrenze von 102.543 €, ab welcher keine Beiträge mehr entrichtet werden müssen. Um ein volles Beitragsjahr anerkannt zu bekommen, sind 2019 Beitragszahlungen auf ein
Mindesteinkommen von 15.878 € notwendig.