Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die folgende 2014 eingeführte Pflicht weiterhin besteht: Für Mitarbeiter, die bei ihrer Arbeit in direktem Bezug zu Minderjährigen stehen, muss der Strafregisterauszug elektronisch angefordert werden, was auch mittels einer Vollmacht z. B. über die Autoagentur Nocker in Bruneck erfolgen kann.