Die Beitragszahlungen wurden in der Vergangenheit mehrmals abgeändert. Nun wurde, rückwirkend ab 2017, ein reduzierter Beitragssatz von 1,5 % (1. Lehrjahr), 3 % (2. Lehrjahr) und 5 % (ab dem 3. Lehrjahr) für Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern festgelegt. Unternehmen mit über neun Arbeitnehmern zahlen weiterhin 5 %.
Wir kümmern uns um die Richtigstellungen und die Rückvergütung der zu viel gezahlten Beiträge.