Lehrlinge - neue Beitragszahlungen • 2019

19.02.2019

Die Beitragszahlungen wurden in der Vergangenheit mehrmals abgeändert. Nun wurde, rückwirkend ab 2017, ein reduzierter Beitragssatz von 1,5 % (1. Lehrjahr), 3 % (2. Lehrjahr) und 5 % (ab dem 3. Lehrjahr) für Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern festgelegt. Unternehmen mit über neun Arbeitnehmern zahlen weiterhin 5 %.

Wir kümmern uns um die Richtigstellungen und die Rückvergütung der zu viel gezahlten Beiträge.

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