Seit 01.01.2019 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung. Bis auf wenige Ausnahmen müssen seither alle Rechnungen im XML-Format erstellt und an das Austauschsystem der Einnahmenagentur SDI versendet werden. Im Folgenden möchten wir Sie hinsichtlich einiger wichtiger Aspekte und über aktuelle Entwicklungen informieren.
Meldung der ausländischen Ein- und Ausgangsrechnungen (Esterometro)
Bis einschließlich 2018 mussten die Kunden-Lieferanten-Listen (spesometro) an die Einnahmenagentur übermittelt werden. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung entfällt diese Meldung, da die Einnahmenagentur bereits über die Daten aller Rechnungen verfügt, die über das Austauschsystem SDI versendet werden.
Jedoch wurde die Meldung der ausländischen Ein- und Ausgangsrechnungen (esterometro) neu eingeführt, mit welcher die Rechnungen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten mitzuteilen sind. Von dieser Meldung sind nur jene Rechnungen ausgenommen, die als elektronische Ausgangsrechnungen versendet werden.
Um die Meldung in Bezug auf die Ausgangsrechnungen zu vermeiden und somit Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, alle Ausgangsrechnungen an ausländische Kunden als elektronische Rechnungen zu versenden. Diese Ausgangsrechnungen müssen den ausländischen Kunden zusätzlich in traditioneller Form (Papier/PDF) zugestellt werden.
Kodex für Umsätze ohne MwSt.
Eine Pflichtangabe auf der elektronischen Rechnung, welche mitunter Schwierigkeiten bereitet, ist die Kennzeichnung von Umsätzen ohne MwSt. Dabei sind folgende Kodizes vorgesehen:
N1 | Umsätze außerhalb des MwSt.-Bereiches (Art. 15) |
N2 | Nicht steuerbare Umsätze: Rechnungen von Steuerpflichtigen im Pauschalsystem (regime forfettario), erbrachte Dienstleistungen für Kunden außerhalb der EU (Art. 7-ter) |
N3 | Nicht steuerpflichtige Umsätze: Exporte (Art. 8), internationale Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Personen- und Güterverkehr (Art. 9), innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 41 |
N4 | Befreite Umsätze (Art. 10) |
N5 | Umsätze mit Margenbesteuerung für Gebrauchtgegenstände (Art. 36), Umsätze im Verlagswesen und Umsätze von Reiseagenturen (Art. 74-ter) |
N6 | Umsätze, für welche die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gilt (Reverse Charge Art. 17 Abs. 6), innergemeinschaftliche Dienstleistungen (Art. 7-ter) |
N7 | Umsätze mit Steuerschuld in einem anderen EU-Mitgliedstaat (MOSS) |
Stempelsteuer elektronische Rechnung
Enthalten Rechnungen Beträge von mehr als 77,47 €, auf welche keine MwSt. berechnet bzw. ausgewiesen wird, muss eine Stempelsteuer von 2 € entrichtet werden. Davon ausgenommen sind Umsätze mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge Art. 17 Abs. 6), Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Umsätze der Reiseagenturen und Umsätze, die der Margenbesteuerung unterliegen. Bei Rechnungen auf Papier konnte die Stempelsteuer durch Aufkleben einer Stempelmarke entrichtet werden.
Auf elektronischen Rechnungen ist für die Stempelsteuer eine eigene Zeile vorgesehen. Auf den Rechnungen ist folgender Hinweis auf die gesetzeskonforme Entrichtung der Stempelsteuer anzubringen: „Virtuelle Entrichtung der Stempelsteuer lt. MD 17.6.2014 – Assolvimento virtuale dell’imposta ai sensi del DM 17.6.2014“.
Die geschuldete Stempelsteuer wird dem Steuerpflichtigen von der Einnahmenagentur vierteljährlich mitgeteilt. Sie muss bis zum Zwanzigsten des Folgemonats nach Quartalsende entrichtet werden.
Korrektur von fehlerhaften XML-Dateien
Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, den Status der versendeten elektronischen Rechnungen zu überwachen. Eventuelle Fehler in den XML-Dateien werden - auch bei Nutzung von FattureWeb bzw. Sportello Fatture - nicht automatisch von uns geprüft oder korrigiert.
Unter folgendem Link können Sie selbst erstellte XML-Dateien vor deren Versendung hinsichtlich eventueller Fehler kontrollieren:
https://sdi.fatturapa.gov.it/SdI2FatturaPAWeb/AccediAlServizioAction.do?pagina=controlla_fattura
Sollten Sie Unterstützung bei der Fehlerkorrektur benötigen, können Sie sich gerne an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung wenden.
Häufig gestellte Fragen/Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Wie bereits mitgeteilt, finden Sie auf unserer Homepage unter www.graber-partner.com/e-rechnung die häufigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Rechnung. Diese werden laufend aktualisiert.
Ebenfalls dort zu finden sind unsere Anleitungen für die Nutzung von:
Hinweis FattureWeb: Sie können Ihren Kunden die Ausgangsrechnungen direkt aus FattureWeb per E-Mail zusenden, sofern deren Mail-Adresse in den Stammdaten hinterlegt ist. Details siehe nächster Absatz.
Zusendung Rechnungen in traditioneller Form
Elektronische Ausgangsrechnungen müssen den Kunden im Normalfall nicht mehr in traditioneller Form (Papier, PDF) zugestellt werden, da diese ihre Eingangsrechnungen über das Austauschsystem SDI erhalten.
Eine Ausnahme bilden Rechnungen an ausländische Kunden und Privatkunden. Diesen müssen die Rechnungen weiterhin in traditioneller Form übermittelt werden. Dasselbe gilt auch für Ausgangsrechnungen an italienische MwSt.-Subjekte, welche den Status „mancata consegna“ erhalten.
In diesem Fall ist es dem Austauschsystem SDI nicht möglich, dem Kunden die Rechnung zuzustellen, weshalb der Rechnungssteller verpflichtet ist, den Kunden auf das Vorhandensein der Rechnung hinzuweisen bzw. ihm diese zukommen zu lassen.
Wird dem Kunden die Rechnung in traditioneller Form zugestellt, muss auf dieser folgender Text aufscheinen: „Rechnung wurde elektronisch an das Austauschsystem SDI der Einnahmenagentur versandt - Fattura inviata elettronicamente al Sistema di Interscambio SDI dell’Agenzia delle Entrate“.
Zukünftige Entwicklungen und Optimierungen
Sollten Sie die von uns angebotenen Lösungen anwenden, so haben Sie sicherlich bemerkt, dass noch Optimierungspotential vorhanden ist.
Wir haben bei unserem Softwareanbieter bereits eine Reihe von Verbesserungen angefordert. Übersichtlichere Nutzungsmöglichkeiten, eine Optimierung der Geschwindigkeit und die Einrichtung unterschiedlicher Felder für eine bessere Übersicht (z. B. Zahlungskontrolle) sind derzeit unsere Hauptanliegen.
Zudem haben wir bemerkt, dass häufig auch die Nutzung des Internet Explorers Probleme verursacht. Dies haben wir unserem Softwareanbieter bereits mitgeteilt, generell empfiehlt sich die Nutzung von Google Chrome, da dieser eine bessere Kompatibilität bietet.