Wie im Rundschreiben vom 23.10.2018 (häufige Fragen zur Mutterschaft) beschrieben, können die 5 Monate der obligatorischen Mutterschaft folgendermaßen genossen werden:
NEU: Mit dem Haushaltsgesetz 2019 wurde nun die Möglichkeit eingeräumt – immer mit Genehmigung des Arztes – bis zur effektiven Geburt zu arbeiten und die gesamten 5 Monate der Mutterschaft anschließend zu genießen.