Die Begünstigung für die unbefristete Anstellung (bzw. Umwandlung) von Arbeitnehmern unter 35 Jahren wurde für die Jahre 2019 und 2020 verlängert. Die Ersparnis beträgt 50 % der Nisf-Beiträge (max. 3.000 € pro Jahr) für 3 Jahre.
Die operativen Anleitungen des Nisf müssen erst noch veröffentlicht werden.