Die Pflicht, bei Entlassung eines Mitarbeiters die ASPI-Beiträge zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes zu entrichten, bleibt weiterhin aufrecht. Die Höhe des an das Nisf/Inps einzuzahlenden Betrages wird jedes Jahr neu ermittelt.
Für das Jahr 2019 wurde dieser Betrag noch nicht bekanntgegeben und kann somit für die Entlassungen im Januar noch nicht berechnet werden.