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Zu Lasten lebende Kinder Einkommen
• 2019
24.01.2019
Ab 2019 gelten Kinder bis zu 24 Jahren und mit einem Einkommen bis zu 4.000 € als
zu Lasten lebend
. Für Ehepartner und Kinder über 24 Jahren gilt weiterhin die bisherige Einkommensgrenze von 2.840,52 €.
Die neuen Formulare für die Steuerfreibeträge können Sie bei Bedarf bei Ihrem persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung anfordern.
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