Zu Lasten lebende Kinder Einkommen • 2019
24.01.2019
Ab 2019 gelten Kinder bis zu 24 Jahren und mit einem Einkommen bis zu 4.000 € als zu Lasten lebend. Für Ehepartner und Kinder über 24 Jahren gilt weiterhin die bisherige Einkommensgrenze von 2.840,52 €.
Die neuen Formulare für die Steuerfreibeträge können Sie bei Bedarf bei Ihrem persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung anfordern.