Im Haushaltsgesetz 2019 wurde eine Reduzierung der Unfallversicherungs-Prämien für die Jahre 2019 – 2021 festgelegt. Nachdem das Unfallamt die Prozentsätze nun neu berechnen und zusenden muss, wird die Fälligkeit für die Versendung und Einzahlung (Ausgleichszahlung 2018 und Vorauszahlung für 2019) vom 18.02.2019 auf den 16.05.2019 verschoben.
Wir werden die Berechnungen für Sie termingerecht durchführen und über genauere Details noch vor Fälligkeit informieren.