Mit Ende des letzten Jahres hat der italienische Staat eine sehr drastische Maßnahme ergriffen, welche die Nutzung von im Ausland registrierten Fahrzeugen wesentlich einschränkt. Mit der Änderung des Artikels 93 der italienischen Straßenverkehrsordnung ist es nun Personen, die seit mehr als 60 Tagen in Italien ansässig sind, nicht mehr gestattet, Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen zu lenken.
Ausnahme für Unternehmen mit Sitz in der EU oder im EWR
Arbeitnehmer von Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. im EWR ist es weiterhin erlaubt, in Italien einen Pkw mit ausländischem Kennzeichen zu fahren. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ein Dokument mit „sicherem Datum“ vorweisen können, aus dem das Arbeitsverhältnis und die Zurverfügungstellung des Fahrzeugs hervorgehen.