Häufige Fragen Zahlungsvordruck F24: Steuern/Beiträge Löhne • 2018

30.11.2018
Frage: Was ist ein F24?
Antwort:
Der Zahlungsvordruck F24 ist eine zusammenfassende Aufstellung, mittels welcher Steuern und Beiträge an die verschiedenen Ämter durch eine einzige Zahlung entrichtet werden.

Frage: Wann ist das F24 fällig?
Antwort:
Als Zahlungstermin gilt in der Regel der 16. des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats. Beispiel: Das F24 in Bezug auf die Lohnabrechnung vom Oktober ist am 16. November fällig. Fällt der 16. auf einen Feiertag oder auf das Wochenende, verschiebt sich die Fälligkeit auf den darauffolgenden Werktag.

Frage: Wie ist der Zahlungsvordruck F24 aufgebaut und was wird mit welchem Kodex einbezahlt?
Antwort:
Der Vordruck ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Anbei eine Beschreibung dieser Abschnitte, sowie der in Bezug auf die Lohnabrechnung am häufigsten vorkommenden Kodexe (*):


Kodexe (*)

Beschreibung

Abschnitt

1001

Steuern

Einkommenssteuer/Lohnsteuern IRPEF

I - Staatskasse

 

1655

Steuerbonus „Renzi“

Bei diesem Kodex handelt es sich im Normalfall um ein Guthaben, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrag über den Lohnstreifen ausbezahlt, sich diesen dann allerdings im F24 wieder in Abzug bringen kann.

1712/1713

Steuer auf die Aufwertung der Abfertigung

Vorauszahlung (1712) mit 16.12 und Saldozahlung (1713) mit 16.02 jeden Jahres

6781

Guthaben Lohnsteuer

DM10

Beiträge NISF

NISF-Beiträge Arbeitnehmer

Summe der Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers

II – INPS/NISF

 

DMRA

Nachzahlung von NISF-Beiträgen

DMRP

Verrechnung von zu viel bezahlten NISF-Beiträge

C10

NISF-Beiträge für Verwalter Normalbeitrag

CXX

NISF-Beiträge für Verwalter verminderter Beitrag

MET1

Sanitäts-fonds

 bilaterale Körper-schaften

Sanitätsfonds „Metasalute“

für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Metallindustrie

EST1

Sanitätsfonds „Fondo EST“

für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen

QUAS

Sanitätsfonds „Quas“

für Arbeitnehmer im Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen mit Einstufung „Quadro“

ASSP

Sanitätsfonds „CadiProf

für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Freiberufe

EBNA

Bilaterale Körperschaft Handwerk

für Arbeitnehmer im Handwerk in der Provinz Bozen

3802

 

regionale Zusatzsteuer

in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Region angegeben

III - Regionen

3847/3848

 

Gemeindezusatzsteuer

in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Gemeinde angegeben

IV – lok. Abgaben

P

 

Versicherungsprämie Unfallamt/INAIL

im Zuge der jährlichen Einzahlung mit 16.02. bzw. bei Eröffnung einer neuen Risikoklasse

V - sonstige Versicherungs- beiträge

COLL

 

Pensionsfonds Laborfonds und Raiffeisenfonds

die Abrechnung dieser Fonds erfolgt quartalsmäßig






Frage: Warum erfolgen nicht alle Zahlungen mittels F24?
Antwort:
Ob eine Einzahlung mittels F24 erfolgen kann, hängt von den einzelnen Fonds/Ämtern ab. Aktuell existieren noch diverse Institutionen (z.B. Bauarbeiterkasse, Pensionsfonds Alleata, usw.) welche die Zahlung über F24 noch nicht vorsehen. Tendenziell wird allerdings versucht, auch diese Zahlungen schrittweise ins F24 zu integrieren (z.B. soll die Bauarbeiterkassen-Einzahlung ab 01/2019 mittels F24 möglich sein).

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