Frage: Was ist ein F24?
Antwort: Der Zahlungsvordruck F24 ist eine zusammenfassende Aufstellung, mittels welcher Steuern und Beiträge an die verschiedenen Ämter durch eine
einzige Zahlung entrichtet werden.
Frage: Wann ist das F24 fällig?
Antwort: Als Zahlungstermin gilt in der Regel der
16. des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats. Beispiel: Das F24 in Bezug auf die Lohnabrechnung vom Oktober ist am 16. November fällig. Fällt der 16. auf einen Feiertag oder auf das Wochenende, verschiebt sich die Fälligkeit auf den darauffolgenden Werktag.
Frage: Wie ist der Zahlungsvordruck F24 aufgebaut und was wird mit welchem Kodex einbezahlt?
Antwort: Der Vordruck ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Anbei eine Beschreibung dieser Abschnitte, sowie der in
Bezug auf die Lohnabrechnung am häufigsten vorkommenden Kodexe (*):
Kodexe (*)
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Beschreibung
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Abschnitt
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1001
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Steuern
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Einkommenssteuer/Lohnsteuern
IRPEF
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I - Staatskasse
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1655
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Steuerbonus
„Renzi“
Bei diesem Kodex handelt es sich im Normalfall um
ein Guthaben, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrag über den
Lohnstreifen ausbezahlt, sich diesen dann allerdings im F24 wieder in Abzug
bringen kann.
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1712/1713
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Steuer auf
die Aufwertung der Abfertigung
Vorauszahlung (1712) mit 16.12 und Saldozahlung
(1713) mit 16.02 jeden Jahres
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6781
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Guthaben
Lohnsteuer
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DM10
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Beiträge NISF
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NISF-Beiträge
Arbeitnehmer
Summe der Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers
und Arbeitgebers
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II – INPS/NISF
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DMRA
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Nachzahlung von NISF-Beiträgen
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DMRP
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Verrechnung von zu viel bezahlten NISF-Beiträge
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C10
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NISF-Beiträge
für Verwalter Normalbeitrag
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CXX
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NISF-Beiträge
für Verwalter verminderter Beitrag
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MET1
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Sanitäts-fonds
bilaterale Körper-schaften
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Sanitätsfonds
„Metasalute“
für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag
Metallindustrie
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EST1
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Sanitätsfonds
„Fondo EST“
für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Handel und
Dienstleistungen
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QUAS
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Sanitätsfonds
„Quas“
für Arbeitnehmer im Kollektivvertrag Handel und
Dienstleistungen mit Einstufung „Quadro“
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ASSP
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Sanitätsfonds
„CadiProf“
für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Freiberufe
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EBNA
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Bilaterale
Körperschaft Handwerk
für Arbeitnehmer im Handwerk in der Provinz Bozen
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3802
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regionale
Zusatzsteuer
in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen
Region angegeben
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III - Regionen
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3847/3848
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Gemeindezusatzsteuer
in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen
Gemeinde angegeben
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IV – lok. Abgaben
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P
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Versicherungsprämie
Unfallamt/INAIL
im Zuge der jährlichen Einzahlung mit 16.02. bzw.
bei Eröffnung einer neuen Risikoklasse
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V - sonstige Versicherungs- beiträge
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COLL
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Pensionsfonds
Laborfonds und Raiffeisenfonds
die Abrechnung dieser Fonds erfolgt quartalsmäßig
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Frage: Warum erfolgen nicht alle Zahlungen mittels F24?
Antwort: Ob eine Einzahlung mittels F24 erfolgen kann, hängt von den einzelnen Fonds/Ämtern ab. Aktuell existieren noch diverse Institutionen (z.B. Bauarbeiterkasse, Pensionsfonds Alleata, usw.) welche die Zahlung über F24 noch nicht vorsehen. Tendenziell wird allerdings versucht, auch diese Zahlungen schrittweise ins F24 zu integrieren (z.B. soll die Bauarbeiterkassen-Einzahlung ab 01/2019 mittels F24 möglich sein).