Ab November 2018 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
- Grafikhandwerk: Auszahlung der zweiten Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 75 € für Arbeitnehmer, welche zum 27.02.2018 beschäftigt waren.
- Autotransporteure : Auszahlung der zweiten Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 100 € für Arbeitnehmer, welche zum 03.12.2017 beschäftigt waren.
- Bauindustrie: die im letzten Rundschreiben angekündigten Neuerungen wurden auf Dezember 2018 aufgeschoben.