Ab Oktober 2018 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
- Lebensmittelindustrie: Erhöhung zwischen 19 € brutto monatlich für die Kategorie 6 und 42 € für die Kategorie 1S.
- Metallhandwerk: Auszahlung der zweiten Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 149 € für Arbeitnehmer, welche zum 24.04.2018 beschäftigt waren.
- Autotransporteure: Erhöhung zwischen 19 € brutto monatlich für die Kategorie 6J und 30 € für die Kategorie 1.
- Chemiehandwerk: Erhöhung zwischen 13 € brutto monatlich für die Kategorie 1 und 20 € für die Kategorie 7.
- Bekleidungshandwerk: Erhöhung zwischen 13 € brutto monatlich für die Kategorie 1 und 20 € für die Kategorie 6S.
- Bauindustrie: der im Juli neu ausgearbeitete Kollektivvertrag sieht ab Oktober einige Neuerungen vor. Nachdem die operativen Anleitungen noch fehlen, hier vorab nur eine Auflistung der geplanten Änderungen, die genaueren Details folgen demnächst:
- Errichtung eines Fonds für die Anstellung junger Arbeitnehmer
- Errichtung eines Sanitätsfonds
- Errichtung eines Fonds für Frühpensionierung