Art |
Beschreibung |
Pauschale Regelung |
Auszahlung einer fixen Pauschale pro Tag im Außendienst (wenn außerhalb der Gemeinde), mit welcher die Unterkunft und Verpflegung gedeckt sind. Die Höhe der Pauschale ist unabhängig von den effektiven Kosten. Der Arbeitnehmer zahlt alle Spesen selbst und muss keine Belege vorlegen. Die Höhe der Pauschale kann vom Kollektivvertrag vorgeschrieben sein. |
Gemischte Regelung |
Im Unterschied zur pauschalen Regelung werden dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Pauschalbetrag noch die Spesen für Verpflegung oder Unterkunft (a piè di lista) rückvergütet |
Rückvergütung anhand Belege |
Die Rückvergütung erfolgt anhand der durch den Arbeitnehmer dokumentierten und vorgelegten Spesenbelege (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) („a piè di lista“). |
Art |
Steuern und Beiträge |
Pauschale Regelung |
folgende Beträge sind weder der Lohnsteuer noch den Beiträgen zu unterwerfen: - 46,48 € pro Tag im Inland (jeweils 15,49 € pro Essen (Mittag und Abendessen) und Unterkunft) - 77,47 € pro Tag für Außendienst im Ausland (jeweils 25,82 € pro Essen (Mittag- und Abendessen) und Unterkunft) |
Gemischte Regelung |
Werden zusätzlich zur Pauschale noch die Spesen für Verpflegung oder Unterkunft rückerstattet, wird der steuer- und beitragsfreie Betrag (siehe oben – pauschale Regelung) um 1/3 gekürzt: - 30,99 € pro Tag im Inland - 51,65 € pro Tag für Außendienst im Ausland |
Rückvergütung anhand Belege |
Dokumentierte Spesen für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung: diese Vergütungen sind steuer- und beitragsfrei. Sonstige Spesen und nicht dokumentierte Spesen: 15,49 € (Ausland 25,82 €) pro Tag sind steuer- und beitragsfrei. |