Das im Frühsommer 2016 für den Handwerksbereich abgeschlossene Landesabkommen sieht vor, dass die Entlohnungen der Lehrlinge, welche ab 01.07.2016 eingestellt wurden, im Vergleich zu den früheren Abkommen abgesenkt werden. Neu ist, dass sich die schulischen Leistungen direkt auf die Entlohnung auswirken.
Um die Entlohnung ordnungsgemäß anpassen zu können, bitten wir Sie um Zusendung der Zeugnisse der betroffenen Lehrlinge.