Ab Juli 2018 darf die Entlohnung der Mitarbeiter ausschließlich mittels Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist nicht mehr gestattet.
ACHTUNG: Von dieser Regelung sind auch Lohnvorauszahlungen betroffen!
Um diesem Gesetz gerecht zu werden, benötigen wir die Bankkoordinaten sämtlicher Arbeitnehmer. Ihr persönlicher Betreuer der Lohnabrechnung kann Ihnen auf Anfrage eine Liste der Mitarbeiter mit fehlendem Bankkonto zusenden.
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes sind Strafen zwischen 1.000 € und 5.000 € vorgesehen.