Familienmitglieder, welche höchstens 90 Tage bzw. 720 Stunden pro Jahr im Betrieb mitarbeiten, müssen nicht beim Nisf (Inps) versichert werden.
NEU: Handelt es sich um Saisonsarbeit, sind die 90 Tage im Verhältnis zu reduzieren. Somit vermindert sich das Maximum bei einer Saisonstätigkeit von 3 Monaten z.B. auf 22 Tage bzw. 176 Stunden (z.B. 90 / 365 * 90 = 22).
Für die Versicherung beim Unfallamt (Inail) gilt: wenn das Familienmitglied nicht mehr als zwei Mal im Monat und höchstens 10 Tage im Jahr im Betrieb mitarbeitet, muss es nicht versichert werden.