Ab Mai 2018 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
- Metallhandwerk: Das neue Abkommen zur Erneuerung des Kollektivvertrages im Sektor Metallhandwerk muss von den Gewerkschaften noch innerhalb Mai unterzeichnet werden. Erfolgt dies, ist eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 22 € brutto monatlich vorgesehen.
- Lebensmittelhandwerk: Auszahlung der zweiten und somit letzten Rate (Una Tantum) in Höhe von 75 € für alle Mitarbeiter, die zum 23.02.2017 beschäftigt waren.
- Bäckereihandwerk: Auszahlung der zweiten und somit letzten Rate (Una Tantum) in Höhe von 75 € für alle Mitarbeiter, die zum 23.02.2017 beschäftigt waren.