Frage: Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
Antwort: Die am meisten genutzte Beschäftigungsform ist – v. A. aufgrund der geringen Kosten - jene des Sommerpraktikums. Als weitere Beschäftigungsformen gibt es noch die Ferialverträge, die Beschäftigung mittels PrestO (ex Voucher), sowie die „normale“ Anstellung mittels befristetem Arbeitsvertrag.
Frage: Was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?
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Besonderheiten |
Voraussetzungen Unternehmen |
Voraussetzung Mitarbeiter |
Entlohnung |
Kosten Monat (*) |
Sommerpraktikum |
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0 – 5 Mitarbeiter 1 Praktikant
6 – 19 Mitarbeiter 2 Praktikanten
ab 20 Mitarbeiter 10 % der Mitarbeiter
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der Jugendliche
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Die Höhe der Entlohnung kann selbst bestimmt werden.
Der Richtwert liegt bei monatlich 600 € netto.
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ca. 610 € |
PrestO |
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Nur für Betriebe mit maximal 5 unbefristeten Arbeitnehmern erlaubt. |
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pro Tag müssen mind. 4 h zu je 9€ netto entlohnt werden |
ca. 2.100€ |
Ferial - vertrag |
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der Jugendliche
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je nach besuchter Klasse wird 55 % bis 85 % des Lohnes eines qualifizierten Arbeiters vergütet |
zwischen 1.300 € und 2.200 € |
befrist. Vertrag |
keine |
keine |
der Jugendliche muss mindestens 16 Jahre alt sein |
lt. Kategorie des Kollektivvertrages |
ab 2.400 € |
(*) bei Vollzeit (40/h pro Woche)
Frage: Kommen zu den Lohnkosten noch weitere Kosten und Verpflichtungen auf mich zu?
Antwort: Ja, zu den Kosten für die Entlohnung kommen noch die Kosten für die Meldung, Lohnstreifen, CU usw. Des Weiteren müssen alle genannten Vertragsformen auch sämtliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit (Kurse usw.) bzw. zum Jugendschutz einhalten.
Frage: Was muss ich machen, wenn ich einen Studenten anmelden möchte?
Antwort: Nachdem präventive Genehmigungen bzw. Registrierungen notwendig sind, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung wenden. Dieser kann Sie über weitere Details aufklären und Ihnen die entsprechenden Formulare zusenden.