Ab April wird in Bezug auf die Einzahlung der Beiträge an den Fonds MetaSalute sowohl der Zahlungstermin, als auch die Zahlungsart abgeändert:
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Bis 03/2018 |
NEU ab 04/2018 |
Periodizität |
monatlich |
quartalsmäßig |
Fälligkeit |
20. des laufenden Monats |
16. des auf das Quartal folgenden Monats |
Zahlungsart |
MAV |
F24 |
Folglich wird die Zahlung des zweiten Quartales 2018 (April bis Juni) mit 16.07.2018 und mittels F24 einbezahlt. Für jene Mandanten mit Dauerauftrag werden die Vordrucke von uns an die Bank übermittelt.