EU-Datenschutz-Grundverordnung • 2018

10.04.2018

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) tritt Ende Mai 2018 in Kraft. Neben diversen Neuerungen im Bereich Datenschutz stehen nun auch die Sanktionen bei Unterlassung bzw. Verabsäumungen im Vordergrund.

Nachdem dieses Thema nicht in unseren Leistungsbereich fällt, bitten wir Sie, sich ggf. an einen spezialisierten Berater Ihres Vertrauens zu wenden.

Als Referenz können wir Ihnen unseren Kooperationspartner IFK Consulting nennen, dieser arbeitet unabhängig von uns und auf eigene Rechnung.

Eine Informationsseite der IFK zum Thema finden Sie hier.

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