Der "einheitliche Steuervordruck" (Vordruck CU – Certificazione Unica) beinhaltet sämtliche Steuer- und Beitragsdaten des Mitarbeiters/Gesellschafters. Der Vordruck wird von uns abgefasst und innerhalb 07. März elektronisch an die Einnahmenagentur übermittelt.
Zudem ist der Vordruck vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben und an die betreffende Person innerhalb 31. März auszuhändigen.
NEU ab 2018: Um nicht jedes CU manuell unterschreiben zu müssen, kann nun auch eine eingescannte Unterschrift automatisiert in das CU eingefügt werden. Wenden Sie sich bei Interesse an ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.
Für genauere Details und Vorgehensweisen werden wir Ihnen demnächst noch ein eigenes Rundschreiben diesbezüglich zusenden.