Ab 2018 erhöht sich der zu berechnende Beitragssatz von 15,55 % auf 16,00 %. Davon gehen jeweils die Hälfte zu Lasten des Handelsvertreters (8 %) und des auftraggebenden Unternehmens (8 %).
Die Beiträge sind nicht nur auf Provisionen, sondern auch auf Spesenrückvergütungen zu berechnen.
Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt. Für das Jahr 2018 sind diese Mindest- und Höchstbeiträge noch nicht festgelegt, dies geschieht erwartungsgemäß noch innerhalb Februar.
Für Agenten, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen. Die Beitragssätze sind für das Jahr 2018 unverändert geblieben.
Beitragssatz 2018 | zu Lasten Vertreter | zu Lasten Auftraggeber | |
Einzelunternehmen und Personengesellschaften | 16,00 % | 8 % | 8 % |
Kapitalgesellschaften (nach Höhe der jährlichen Provisionen) |
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bis zu 13 Mio. € | 4 % | 1 % | 3 % |
von 13 Mio. € bis 20 Mio. € | 2 % | 0,5 % | 1,5 % |
von 20 Mio. € bis 26 Mio. € | 1 % | 0,25 % | 0,75% |
über 26 Mio. € | 0,5 % | 0,2 % | 0,3 % |