Im Einheitslohnbuch müssen sämtliche Geld- und Sachleistungen in Bezug auf den Arbeitnehmer angeführt werden. Dazu zählen - neben den Steuerfreibeträgen und dem Familiengeld - auch die Spesenrückerstattungen.
Es ist folglich sinnvoll, sämtliche Spesen über den Lohnstreifen rückzuvergüten. Sollten sie die Spesen weiterhin mittels Überweisung an den Mitarbeiter rückerstatten wollen, musste der Betrag trotzdem als neutrale Position im Lohnstreifen angeführt werden.