Für die Berechnung der Fahrtspesenvergütung sind ab Januar 2018 die Kilometer-Werte aus der aktualisierten ACI-Tabelle zu verwenden.
In diesem Zuge möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Auszahlung des Kilometergeldes um eine steuerfreie Entschädigung handelt. Daher werden diese Beträge bei Kontrollen genauer überprüft. Achten Sie daher darauf, dass nur die effektiv zurückgelegten Kilometer vergütet und diese auch dokumentiert werden.