Bis zum 31. Januar ist auch dieses Jahr wieder die elektronische Pflichtmeldung über den Personalstand (Mitteilung zur Pflichteinstellung von Invaliden) für Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern einzureichen. Wir werden diese für die betreffenden Firmen termingerecht versenden.
Neu ab 2018: Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern war es bisher möglich, die Einstellung eines Invaliden im Zuge der nächster Neuanstellung vorzunehmen (also ohne vorgeschriebene Frist).
Ab 2018 wurde nun eine Frist von 60 Tagen festgelegt. Dies bedeutet, dass die Beschäftigung eines Invaliden spätestens bis zum 01. März 2018 zu erfolgen hat.
Alternativ kann mit dem Arbeitsamt ein Aufnahmeprogramm vereinbart werden, wodurch die Frist für ein Jahr verlängert werden kann. Wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Pedevilla des Arbeitsamtes Bruneck (Tel. 0474/582369).