Auch heuer muss innerhalb 16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden. Die Berechnungen sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 werden wir termingerecht für Sie durchführen.
Falls Sie eine der unten (Punkt b bis d) angeführten Begünstigungen in Anspruch nehmen können und möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung innerhalb Mittwoch, den 31.01.2018.
a) Reduzierung der Vorauszahlung:
Die 2015 eingeführte Reduzierung wurde für das Jahr 2018 auf 15,81 % festgelegt. Sollten Sie Anrecht auf diese Reduzierung haben, werden wir diese automatisch anwenden.
b) Ratenzahlung:
Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
c) Prämienreduzierungen
d) Verringerung Vorschussprämie:
Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Lohnkosten für 2018 geringer ausfallen werden, als jene für 2017 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.