Seit 1. Januar 2018 ist das Haushaltsgesetz für das Jahr 2018 (Gesetz Nr. 205/2017) in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen bzw. Neuerungen aus arbeitsrechtlicher Sicht.
Begünstigte Einstellung unter 35
Bei Anmeldungen von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen (auch Teilzeit) bzw. bei Umwandlung von befristeten Verträgen in unbefristete Arbeitsverträge, kann unter Berücksichtigung folgender Bedingungen eine Beitragsbegünstigung von 50 % für insgesamt 36 Monate und maximal 3.000 € pro Jahr beansprucht werden:
Um die Voraussetzungen prüfen und die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Anmeldedaten vollständig ausgefüllt und samt Auszug Arbeitsamt frühzeitig zugesandt werden.
Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Steuerbonus
Die Einkommensgrenzen zum Erhalt des „Renzi Bonus“ (80 €) wurden um 600 € erhöht und belaufen sich somit ab 2018 auf 24.600 € und 26.600 €.
Erhöhung Einkommensgrenze für zu Lasten lebende Kinder
Die Einkommensgrenze für zu Lasten lebende Kinder wird ab 2019 von 2.840 € auf 4.000 € angehoben. Für alle anderen zu Lasten lebenden Familienmitglieder bleibt die Einkommensgrenze bei 2.840 €.