Innerhalb 28. Februar 2018 kann beim Unfallamt wieder um Reduzierung der Prämienzahlung für das Jahr 2017 angesucht werden. Voraussetzung ist, dass alle Bestimmungen der Arbeitssicherheit eingehalten werden und jährlich zusätzlich 3 Maßnahmen in Bezug darauf getroffen werden.
Sollten Sie in diesen Anwendungsbereich fallen (mit Ihrem Berater der Arbeitssicherheit abzuklären), bitten wir Sie, sich so schnell als möglich an uns zu wenden, damit wir den Antrag termingerecht elektronisch einreichen können.