Steuer auf Abfertigungsaufwertung • 2017

16.11.2017

Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember und der Saldozahlung innerhalb 16. Februar des nächsten Jahres erfolgen.

Die Aufwertung der Abfertigung sowie deren Steuerberechnung wird von uns vorgenommen und im monatlichen Einzahlungsvordruck F24 berücksichtigt.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen