Ab November 2017 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
Freiberufe: Auszahlung einer einmaligen Prämie von 300 € brutto für das Jahr 2016. Der Betrag wird im Verhältnis der Teilzeit und zu den im Jahr 2016 beschäftigten Monaten ausbezahlt. Des Weiteren kann der Betrag auf 135 € brutto reduziert werden, falls der Arbeitnehmer bereits übertariflich entlohnt wird.