Ja, jederzeit und ohne Begründung und ohne Einhaltung einer Entlassungsfrist |
Ja, jederzeit und ohne Begründung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist |
Nicht nötig, da in der Probezeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen bzw. gekündigt werden kann. |
Es ist ratsam, bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag eine Probezeit schriftlich zu vereinbaren. Dies ist sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen möglich. |