Der Kollektivvertrag Metallindustrie sieht eine verpflichtende betriebliche Zusatzleistung (welfare aziendale) vor, welche die Zusammenführung von beruflichen und privaten Bedürfnissen zum Ziel haben soll.
Folgende Beträge müssen allen Arbeitnehmern, die zwischen Juni und Dezember mit unbefristetem Vertrag bzw. befristeten Vertrag über 3 Monate beschäftigt sind, zur Verfügung gestellt werden:
Die Welfare-Leistungen können in diversen Bereichen (z.B. Bildung, Gesundheitsbetreuung, Erholung usw.) erfolgen. Der Betrag kann allerdings auch als Sachleistung wie z.B. Tankgutscheine oder Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt werden.
Um den Betrag auch im Lohnstreifen richtig zu verwalten, bitten wir Sie, den vereinbarten Betrag und dessen Verwendung an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung mitzuteilen.