Unfallmeldung – neue Fälligkeiten • 2017

06.10.2017

Mit 12 Oktober tritt eine Änderung in Bezug auf die Fälligkeiten der elektronische Unfallmeldung an das INAIL in Kraft:

Bisher mussten nur jene Unfälle gemeldet werden, bei welchen eine mindestens 3-tägige Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wurde.

Nun müssen hingegen Unfälle bereits ab einem Tag Arbeitsunfähigkeit elektronisch an das INAIL eingereicht werden.

Allgemeine Informationen zur elektronischen Unfallmeldung an das INAIL:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden beim Unfallamt (INAIL) in elektronischer Form einzureichen. Um die Meldung rechtzeitig versenden zu können, ist es besonders wichtig, den Unfallschein inkl. des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur Unfallmeldung (Angabe zum Unfallhergang usw.) umgehend an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weiterzuleiten. Bei verspäteter Meldung werden Strafen verhängt bzw. der nicht gedeckte Zeitraum an den Arbeitnehmer nicht ausbezahlt. Die Eintragung ins Unfallregister ist seit 2015 nicht mehr notwendig.

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