Mit dem jährlichen Wettbewerbsgesetz sind für Freiberufler, die in eine Berufskammer eingetragen sind, neue Regelungen erlassen worden. Dazu gehören:
- Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer 10-jährigen Deckung des versicherten Bezugszeitraumes.
- Die Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Dieser muss die Leistung und dessen Komplexität beschreiben, sowie Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung beinhalten.
- Den Kunden ist der Studientitel und eine eventuelle Spezialisierung mitzuteilen.