Neuerungen für Freiberufler • 2017

21.09.2017

Mit dem jährlichen Wettbewerbsgesetz sind für Freiberufler, die in eine Berufskammer eingetragen sind, neue Regelungen erlassen worden. Dazu gehören:

  1. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer 10-jährigen Deckung des versicherten Bezugszeitraumes.

  2. Die Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Dieser muss die Leistung und dessen Komplexität beschreiben, sowie Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung beinhalten.

  3. Den Kunden ist der Studientitel und eine eventuelle Spezialisierung mitzuteilen.
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