Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden.
Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, uns umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro verspäteter Meldung) vermieden werden können.