Häufig gestellte Fragen zum Thema: Arbeitsunfall • 2017

21.08.2017

Frage: Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Antwort: Wenn sich ein Mitarbeiter während der Arbeitstätigkeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg verletzt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Frage: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort:
Der Mitarbeiter muss sich eine Arbeitsunfallbescheinigung ausstellen lassen (Achtung: unterscheidet sich vom Krankenschein) und diese unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleiten (wichtig für das rechtzeitige Einreichen der elektronischen Unfallmeldung - siehe unten).
Im Gegensatz zur Krankschreibung (Freizeitunfall, Krankheit, usw.) gibt es für den Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles keine Verpflichtung, täglich zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause zu sein.

Frage: Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden beim Unfallamt (INAIL) in elektronischer Form einzureichen. Um die Meldung rechtzeitig versenden zu können, ist es besonders wichtig, den Unfallschein inkl. des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur Unfallmeldung (Angabe zum Unfallhergang usw.) umgehend an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weiterzuleiten. Bei verspäteter Meldung werden Strafen verhängt bzw. der nicht gedeckte Zeitraum an den Arbeitnehmer nicht ausbezahlt. Die Eintragung ins Unfallregister ist seit 2015 nicht mehr notwendig.

Frage: Wie wird der Arbeitsunfall entlohnt?
Antwort:
Die ersten 4 Tage (Unfalltag + 3 weitere Tage) werden voll zu Lasten des Arbeitgebers entlohnt. Das Unfallamt (INAIL) übernimmt ab dem 5. Tag 60 % und ab dem 91. Tag 75 % der Entlohnung. Ob und wie viel der Arbeitgeber in diesem Zeitraum integrieren muss, hängt – wie auch bei Krankheit – vom Kollektivvertrag ab.

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