Die Beitragszahlungen wurden in der Vergangenheit mehrmals abgeändert. Nun wurde, rückwirkend ab 2017, ein einheitlicher Beitragssatz von 5 % festgelegt, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Zu wenig bezahlte Beiträge (Jänner - Juni) werden nachbezahlt. Wurden zu viele Beiträge bezahlt, werden diese mit den Folgezahlungen verrechnet.