Mit dem Lohnstreifen des Monats Juli wird das Guthaben bzw. die Schuld laut der Steuererklärung 730 verrechnet.
Die Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jene Beträge, die den Arbeitnehmern als Guthaben ausbezahlt werden, von der Lohnsteuerschuld im F24 abgezogen werden und umgekehrt.